Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäß BIKTG Bln
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/sen/ias.
Erstellung und Stand der Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2026 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Dieser Abschnitt wird aktuell überarbeitet.
Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption)
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle
Name: Susanne Langhammer
E-Mail: Barrierefreiheit@senasgiva.berlin.de
Telefon: (030) 9028-1210
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!